VDLiA erörtert beim BLAschA Masterplan – von Thomas Lother und Alfred Doster
Der VDLiA erörtert beim Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLAschA) den Masterplan für das Auslandsschulwesen. Unser Verband stellte nach Veröffentlichung des Masterplanes für das Auslandsschulwesen beim BLASchA eine Anfrage, da in diesem Papier die dynamischen Gehaltsanpassungen der Auslandslehrkräfte als „Kostentreiber“ ausgemacht wurden. Um dem zu begegnen, wird im Masterplan als operatives Ziel vorgeschlagen:

Gemeinsame Überprüfung der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum Einsatz von Lehrkräften im deutschen Auslandsschulwesen (ASchulG begleitende Rechtsvorschrift): Gemeinsam mit der Konferenz der Kultusministerinnen und -minister und den Bundesländern wollen wir die Regelung darüber wie viele Lehrkräfte zur Anerkennung der geförderten Abschlüsse notwendig sind, überprüfen und ggf. anpassen.
Unsere Befürchtung war, dass mit Hilfe der KMK und des BLASchA eine Verringerung der festgelegten Anzahl von ADLK herbeigeführt werden soll, die bislang für das Erreichen des Abiturs als zwingend notwendig erachtet wurde.
Nach Eingang des Schreibens wurden wir von dem Ländervorsitzenden des BLASchA zur Erörterung dieser Frage am 17.02.2025 nach Berlin eigeladen.
An dem Gespräch nahmen neben Herrn Thomas Mayer, Ländervorsitzender des BLASchA auch Herr Burghard Ahnfeldt und Frau Yvonne Büscher (beide Sekretariat der KMK) sowie der Vorsitzende des VDLiA, Herr Dr. Lother und der stv. Vorsitzende, Herr Alfred Doster teil.
Keine Veränderung des Personalschlüssels für Deutsche Auslandsschulen geplant
Herr Mayer gab zu verstehen, dass von Länderseite im BLASchA an der Grundausstattung der DAS, die zum DIA führen, vorerst festgehalten wird. Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz ((VwV ASchulG) gilt: 8 ADLK für den ersten Abiturzug, für den zweiten Zug weitere 4 ADLK und für den dritten Abiturzug 3 ADLK.
Alle an der Runde Beteiligten waren sich einig, dass die festgelegte Anzahl an Lehrkräften, mit denen das Deutsche Internationale Abitur als Abschluss erreicht werden soll, schon bei der damaligen Festlegung in der o. g. VwV ASchulG Minimalwerte waren, die nicht mehr unterboten werden sollten.
Umwidmung zu GIB-Schulen nur mit Zustimmung des BLASchA
In einem weiteren Punkt des Masterplanes wird eine weitere operative Veränderung vorgeschlagen: Anpassung der Verwaltungsvorschriften zur Förderung der Auslandsschulen (ASchulG begleitende Rechtsvorschrift). Diese legen u.a. die Berechnung des geförderten Unterrichtsaufwands fest. Ziel ist es, mehr Steuerungsmöglichkeiten zu schaffen und eine Überlastung des Schulfonds zu vermeiden. Wir werden Schulen dazu ermutigen, statt des Abiturs andere Abschlüsse anzubieten, die weniger vermittelte Lehrkräfte erfordern, aber einen dem Abitur gleichwertigen Hochschulzugang darstellen (wie das Gemischtsprachige Internationale Baccalaureate, GIB).
Ein Teil der DAS, die zum Deutschen Internationalen Abitur führen, soll in Zukunft in GIB-Schulen umgewandelt werden, mit dem Ziel dadurch Kosten und Personal einzusparen. Der VDLiA vertritt hier folgende Position:
Die DAS mit Begegnungsschulcharakter sind in den allermeisten Fällen in den Hauptstädten der einzelnen Länder angesiedelt und stehen dort in starker Konkurrenz zu Privatschulen anderer Länder (USA, Großbritannien, Frankreich, usw.). Um in diesem Wettbewerb bestehen zu können, werden sehr erfolgreiche Anstrengungen unternommen, mit dem Deutschspracherwerb möglichst früh, Stichwort Immersion, zu beginnen, d. h. bereits im Kindergarten liegt der Schwerpunkt auf dem Erlernen der deutschen Sprache. Um in diesem Wettbewerb um Soft Power und die „Besten Köpfe“ bestehen zu können, ist eine voll ausgebaute Deutsche Auslandsschule unverzichtbar, damit sich eine starke Bindung an die Bundesrepublik Deutschland und unsere Kultur bei den Absolventen herausbildet.
Die ständige und intensive Begegnung mit der deutschen Sprache und einem deutsch geprägten Umfeld, in dem Werte und Strukturen unseres Gesellschaftssystems gelebt und vermittelt werden, ist durch nichts zu ersetzen und ein Eckstein in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik der Bundesrepublik Deutschland. (Hier verweisen wir auch nachdrücklich auf die unter Punkt 3 beschriebenen Ziele der Wertevermittlung durch DAS im Masterplan).
Auch in diesem Punkt wurde uns versichert, dass eine solche Umwidmung zum einen nicht ohne Befassung und Zustimmung der Länderseite im BLASchA erfolgen wird und zum anderen eine Reihe organisatorischer, rechtlicher und die deutschen Bildungsgänge und Abschlüsse betreffende Voraussetzungen geklärt werden müssten. Kritisch ist vor allem anzumerken, dass mit einer Verlagerung von DAS, die zum DIA führen, hin zu Schulen mit Gemischtsprachigen Internationalem Baccalaureat (GIB) eine gewachsene „Marke“, nämlich das Deutsche Internationale Abitur (DIA) aufgegeben wird bzw. in Gefahr gerät. Zudem würden sich obendrein zusätzlich erhebliche Kosten für den Erwerb dieses Abschlusses ergeben. Für einkommensschwache Familien vielleicht ein Hinderungsgrund, ihr Kind/Kinder auf eine deutsche GIB-Schule zu schicken.
Forderung: Finanzierung der Lehrkräfte aus dem Schulfonds herausnehmen
Das Auslandsschulgesetz sieht vor und hat festgelegt, dass die Zuwendungen für die Lehrkräfte im Ausland dynamisch an die Gehaltsentwicklung im Inland angepasst werden. Dies begrüßte der VDLiA als richtige Entscheidung hinsichtlich einer fairen Behandlung von Lehrkräften im Ausland. Wir widersprechen aber dem insinuierten Vorwurf gegenüber den Lehrkräften, der Schulfond würde durch die gesetzlich verankerte Dynamisierung der Gehaltsanpassungen zu sehr belastet werden.
In diesem Punkt sollte das Auslandsschulgesetz nachgebessert werden und die Dynamisierung der Zuwendungen im Schulfond den tatsächlichen Kosten angepasst werden.
Auch die anwesenden Vertreter der Länderseite im BLASchA und des Sekretariats der KMK vertraten zudem die Auffassung, dass die Gehälter der Lehrkräfte grundsätzlich aus dem Schulfond herausgenommen werden sollten.
Wenn der Bund das Auslandsschulwesen nicht ausreichend finanziert, kann er sich das Auslandsschulgesetz (ASchulG) in der bestehenden Form nicht mehr lange leisten.
Seminare für rückkehrende Lehrkräfte aus dem Ausland als obligatorisches Angebot in allen Bundesländern
Der VDLiA thematisierte den vielfach geäußerten Wunsch seiner Mitglieder nach einer besseren Betreuung während und nach der Rückkehr ins Inland.
Herr Mayer stimmte diesem Wunsch ohne Vorbehalt zu. Er selbst veranstaltet seit 2009 regelmäßig Rückkehrerseminare von Lehrkräften, die in den bayerischen Landesschuldienst zurückkehren. Er versprach dem VDLiA, dass er dieses Instrument der „Wertschätzung“ und „Nutzung von Erfahrungspotenzial im Inlandsschuldienst“ bei der nächsten Sitzung seinen Länderkolleginnen und -kollegen im BLASchA ans Herz legen wolle.