Verband Deutscher Lehrkräfte im Ausland

Unterrichten
im Ausland

Schulen im Ausland

Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt als Teil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) schulische Bildung im Rahmen des Deutschen Auslandsschulwesens weltweit.

Derzeit gibt es etwa 140 anerkannte Deutsche Auslandsschulen in privater Trägerschaft. Außerdem werden ca. 1.100 staatliche Schulen gefördert, an denen Schülerinnen und Schüler das Deutsche Sprachdiplom erwerben können.

Zuständig für die finanzielle Unterstützung und die Vermittlung der ca. 2.000 Lehrkräfte ist die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).

Lehrkräfte im Ausland

Von Deutschland aus gibt es für Lehrkräfte verschiedene Möglichkeiten an einer der genannten Schulen zu unterrichten. Die verbeamteten oder tariflich fest angestellten Lehrkräfte können dazu auf Antrag im dienstlichen Interesse von ihrem Bundesland für eine bestimmte Zeit beurlaubt werden. Noch nicht fest angestellte Lehrkräfte mit beiden Staatsexamina können sich direkt bei den Schulen oder über die ZfA bewerben.

Auch Lehrkräfte ohne zweites Staatsexamen werden manchmal von Auslandsschulen als OLK angestellt. Für Studierende gibt es die Möglichkeit, Praktika an den Auslandschulen abzuleisten.

Bei der Vermittlung in den Auslandsschuldienst gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1.

Bewerbung als Auslandsdienst-lehrkraft (ADLK)

ADLK

Bewerbung möglich für Beamte auf Lebenszeit und für festangestellte Inlandslehrkräfte, Vermittlung durch die ZfA, Bezahlung durch die ZfA
2.

Bewerbung als Bundesprogramm-lehrkraft (BPLK)

BPLK

Bewerbung möglich für Lehrkräfte mit dem I. und II. Staatsexamen, auch ohne Unterrichtserfahrung, ohne Inlandsanstellung und Bewerbung möglich für Beamte auf Widerruf, auf Lebenszeit und für festangestellte Inlandslehrkräfte, Vermittlung durch die ZfA, Bezahlung durch die ZfA plus Ortszuwendung durch die Schule
3.

Bewerbung als Landesprogramm-lehrkraft (LPLK)

LPLK

Bewerbung und Vermittlung über das jeweilige Bundesland, Bezahlung durch das Bundesland
4.

Bewerbung als Ortslehrkraft (OLK)

OLK

Bewerbung möglich für alle Lehrkräfte mit wenigstens I. Staatsexamen, direkter Vertrag mit der Schule bzw. dem Schulvorstand, Vertragsbedingungen müssen von der OLK selbst ausgehandelt werden, Bezahlung durch die Schule
Vorbereitungen

Eine gute Vorbereitung hilft die neuen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen.
Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass Sie von einer staatlichen innerdeutschen Behörde zu einem ausländischen privaten Arbeitgeber wechseln.

Daran knüpfen sich wichtige Aspekte, die Sie bedenken und für sich klären:

Weitere Informationen
Mitglieder des VDLiA weltweit (Stand: 2019)

Informationen zu den Konditionen und den Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf der Internetseite der ZfA: www.auslandsschulwesen.de

Als Mitglied des VDLiA haben Sie die Möglichkeit, in unserem geschützten Bereich dieser Internetseite detaillierte Informationen zu erhalten. Außerdem steht Ihnen dann die Beratung durch erfahrene aktive und ehemalige Auslandslehrkräfte zur Verfügung.

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