Verband Deutscher Lehrkräfte im Ausland

„Ich wollte schon immer mal im Ausland arbeiten…“ Damit aus dem Traum ein gutes Gelingen wird

von Georg Michael Schopp.

Alle die schon mal „draußen“ waren, wissen, dass es häufig so beginnt. Dass es aber mit einem Traum allein nicht getan ist, liegt auf der Hand. Beispiele von (partiellem) Misslingen eines Auslandseinsatzes fallen einigen ein; auch wenn das komplette Scheitern eher selten vorkommt und sich auf Einzelfälle beschränkt.

Es gibt genügend Gegebenheiten, die Lehrkräfte im Ausland wenig oder gar nicht beeinflussen können: Wie arbeitet der Vorstand? Gibt es eine Geschäftsführung oder eine(n) Beauftragte(n) des Vorstands und wie arbeiten diese und der Vorstand miteinander? Wer ist Schulleiter(in) und wie wirkt das SL-Team zusammen oder auch nicht? Was macht die Verwaltungsleitung? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der zuständigen Auslandsvertretung? Wo ist mein Platz im Kollegium?

Für viele attraktiv: Schule als Arbeitsort unter Palmen. Hier: DS Rio de Janeiro. Bild: Escola Alemã Corcovado

Der Weg in den Auslandsschuldienst hängt zunächst einmal von der individuellen Entscheidung einer jeden Kollegin, eines jeden Kollegen ab. Niemand kann zum Dienst an einer DAS abgeordnet oder gar versetzt werden. Und wenn man es erfolgreich in die Datei der Bewerber(innen) bei der ZfA geschafft hat und irgendwo seinen Dienst antritt, wird man nicht „versetzt“ und auch nicht „entsandt“. Wir werden „vermittelt“ und die ZfA ist die Agentur, über die unsere Vermittlung abgewickelt wird.

Vermittlung und Beurlaubung

Vom innerdeutschen Dienstherrn wird man für die Vermittlung an eine der privaten Auslandsschulen beurlaubt. Mit dem privaten Schulträger einer DAS schließen die Lehrkräfte einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag in aller Regel nach den Vorgaben des jeweiligen Gastlandes. Im Ausland sind sie also Angestellte eines Schulvereins, einer Stiftung, eines Ordens oder einer Kirchengemeinde – die DAS weisen zahlreiche unterschiedliche Träger- und Rechtskonstruktionen auf. Das ist kurz zusammengefasst der offizielle Vermittlungsprozess von einer Schule in Deutschland nach Kapstadt oder Istanbul oder Lima.

Wie sieht es vor diesem rechtlichen Hintergrund nun mit dem „inneren Vermittlungsprozess“ aus? Vom Wunschtraum über die Entscheidung bis schließlich zum Dienstantritt an einem ganz bestimmten Ort, mehr oder weniger entfernt von der Heimat. Auf diesem Weg gibt es einige „Stolpersteine“, die sich, wenn man sie einfach übersieht, störend auswirken können.

Die Familie muss beim Weg in den Auslandsschuldienst mitmachen. Bild: M. Flaig

Sechs Problemfelder

Nach eigenen Beobachtungen und Erfahrungen, aus Gesprächen in den Kollegien und dem Austausch mit Schulleitungskolleginnen und -kollegen sowie anderen Akteuren im Auslandsschulwesen hat Autor Georg Michael Schopp sechs Problemfelder, sechs mögliche „Stolpersteine“ definiert, die er in seinem Artikel in unserer aktuellen Ausgabe der Verbandszeitschrift näher ausführt. Der Artikel geht zurück auf einen Vortrag auf der AGAL/ GEW-Tagung im November 2024 in Mariaspring.

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Deutsche Lehrkräfte im Ausland“ geht allen Mitgliedern in den kommenden Tagen per Post zu.

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