Am 10. März 2026 trafen sich auf Einladung des Weltverbandes der Deutschen Auslandsschulen (WDA) die Verbände, die sich als Interessenvertreter des Deutschen Auslandsschulwesen (DAS) verstehen, im Europasaal des Congress-Centrums auf dem Messegelände in Köln Deutz.
Vertreten waren neben der Geschäftsführung des WDA auch der Vorständebeirat und der Beirat der Verwaltungsleitungen, des Weiteren der Schulleitungsbeirat, der VDLiA durch seinen Vorsitzenden Dr. Thomas Lother und den stv. Vorsitzenden Alfred Doster, die GEW/AGAL sowie der Deutsche Philologenverband.

Haupthemen waren die kurz zuvor auf der Schulleitertagung in Berlin vorgestellten Planungen des Auswärtigen Amtes (AA) und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). Alle Verbände zeigten sich skeptisch gegenüber der neuen strategischen Ausrichtung des Auslandsschulwesen, dass eine Ausweitung des Netzwerks der Deutschen Auslandsschulen offensichtlich ausschließlich durch sogenannte Gemischtsprachige Internationale Baccalaureat Schulen erfolgen soll. Auf noch größeres Unverständnis stieß die neue Pilotphase sogenannter Campus-Deutsch-Schulen, einem neuen Schultyp innerhalb des Auslandsschulwesens, der ohne personelle und finanzielle Förderung aus Deutschland das „normale“ IB-Diplom sowie das Sprachdiplom II (DSD) anbieten soll. Auch damit wäre die Aufnahme eines Hochschulstudiums in Deutschland und bestimmten Umständen möglich. Dies wäre ein völlig neuer Schultyp, für den es laut ZfA bereits mehrere Interessenten gibt und die gemäß bisherigen Planungen wohl einen Zwischenschritt zwischen DSD-Schulen und GIB-Schulen darstellen würde.
Die Gesprächsrunde sah diese Idee überwiegend kritisch, viele Redner der Runde waren sich einig, dass dies den Markenkern des DAS aufweichen und beschädigen könnte. Der VDLiA sieht Chancen und Risiken dieser neuen Idee der ZfA und braucht für eine tiefergehende Stellungnahme jedoch bisher noch nicht vorliegende weitere Details und Zeit für Analyse und Diskussion, um sich ein fundiertes Urteil zu erlauben.
Beklagt wurde auch die rigorose Handhabung der Streichung von Auslandsdienstlehrkräften (ADLK), wenn die im Auslandsschulgesetz festgelegte Quote von Abschlussprüfungen geringfügig und temporär begrenzt unterschritten wird, auch wenn der Trend der Absolventenzahlen in den darauffolgenden Jahren klar die Grenze wieder überschreitet. Der VDLiA begrüßt eine konsequente Anwendung der Kriterien des Auslandsschulgesetzes, sieht jedoch, dass mit Wegfall der freiwilligen Förderung, Schulen die finanziellen Mittel für eine Überbrückung von Schuljahren, in denen die geforderten Abschlusszahlen temporär unterschritten werden, fehlen. Dies verursacht schwer hinnehmbare Härten für Schulen, die nicht konstant die Abschlusszahlen für eine zweizügige Förderung erreichen. Der VDLiA fordert die ZfA auf Wege zu finden, diese Härten abzufedern. Der VDLiA wird eigene Ideen dazu entwickeln und einbringen.