Vorstandstreffen von VDLiA und AGAL
31 Januar, 2016
Themengruppe:
Beim Treffen von Vorstandsmitgliedern des VDLiA und der GEW-Arbeitsgruppe der Auslandslehrerinnen und – auslandslehrer (AGAL) in der GEW-Zentrale in Frankfurt wurde im Oktober 2015 ein gemeinsames Aktionspapier verabschiedet. Dabei wurden die in unserer 32. Hauptversammlung in Leipzig verabschiedeten Punkte aufgenommen. Mit der gemeinsamen Entschließung soll mit Nachdruck bei den zuständigen Stellen und im parlamentarischem Raum darauf hingewirkt werden, dass bei der Neuregelung zum Auslandsschulgesetz und bei den Besoldungsrichtlinien die Auslandslehrer(innen) wie alle übrigen von der Bundesrepublik Deutschland entsandten Bediensteten behandelt und vergütet werden.
Im Einzelnen geht es um folgende Vorschläge und Forderungen:
1. Anwendung der Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes
Die Differenzierung zwischen vermittelten Lehrkräften und Bundesbeamten im Auslandseinsatz ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Bei der Vergütung der Auslandslehrkräfte sind die entsprechenden Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes anzuwenden. Dies wird zu einer deutlichen Erhöhung der Besoldung der Auslandslehrkräfte führen.
2. Schaffung eines Auslandslehrkräftegesetzes
Einseitig festgesetzte Richtlinien genügen demokratischen Mindeststandards nicht. Statusfragen und finanzielle Regelungen für die deutschen Lehrkräfte im Ausland sind gesetzlich zu regeln.
3. Umwandlung des Vermittlungsverfahrens
Das Vermittlungsverfahren ist in ein Entsendungsverfahren durch einen innerdeutschen Arbeitgeber – z. B. durch ein zu schaffendes „Auswärtiges Schulamt“ umzuwandeln.
4. Kindergeld und Beförderung
Es sind weitere Anpassungen vorzunehmen wie die Einbeziehung der Auslandslehrer in die Regelungen des Bundeskindergeldgesetzes. Es kann nicht dabei bleiben, dass viele Lehrkräfte während ihres Dienstes im Ausland kein Kindergeld erhalten. Darüber hinaus muss erreicht werden, dass nicht nur einzelne Bundesländer Beförderungen im Ausland ermöglichen, sondern alle.
5. Versorgungszuschlag für Ortslehrkräfte
Die Tätigkeiten von Ortslehrkräften, die aus dem deutschen Schuldienst hierfür beurlaubt wurden, sind als im dienstlichen Interesse anzuerkennen; der Versorgungszuschlag für diese OLK ist von Bund und Ländern zu übernehmen
6. Konfliktmanagement
Ein effektives Verfahren zum Konfliktmanagement im Auslandsschulwesen ist einzurichten, mit Hilfe einer Ombudsperson oder im Rahmen eines Beirats, der auch bei allen Personalfragen mitwirkt.
7. Nutzung der Kompetenzen ehemaliger Auslandslehrer
Die Kompetenzen ehemaliger Auslandslehrkräfte sind zu nutzen (etwa bei der Integration von Flüchtlingskindern und –jugendlichen), wozu zunächst eine Datenbank von Bundesländern und / oder ZfA einzurichten ist.
8. Angemessene Berücksichtigung der Interessenvertretung
Zumindest solange es keine Personalvertretung der Auslandslehrkräfte gibt, sind die beiden Verbände GEW und VDLiA in die Veranstaltungsprogramme der ZfA (Vorbereitungslehrgänge, Tagungen für Schulleiter und Fachberater usw.) zeitlich angemessen zu integrieren.
Es bleibt zu hoffen, dass es uns gelingt, mit vereinter Kraft möglichst umfassend die Realisierung dieser Forderungen zu erreichen.