Verband Deutscher Lehrer im Ausland
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Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

16 November, 2013

Themengruppe: Verbandsarbeit

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Lastesel: Deutscher Auslandslehrer – Ein F.A.Z.-Leserbrief als Kommentar zum neuen Auslandsschulgesetz unter dem Titel „Der Auslandslehrer als Anhängsel“ von Johannes Geisler.

Lastesel: Deutscher Auslandslehrer

In dem Artikel „Neuer Streit über Auslandsschulen“ thematisiert Frau Schmoll am 09.07.13 das auch vom Bundesrat genehmigte neue Auslandsschulgesetz (ASchulG) aus der kritischen Sicht eines Lobbyisten, nämlich des Weltverbandes Deutscher Auslandsschulen (WDA). Dieser befürchtet eine Kürzung der Zuwendungen in Millionenhöhe.
So dankenswert es ist, dass die Deutschen Auslandsschulen zum ersten Mal in einem Gesetz auftauchen, so muss auch die im Gesetz festgeschriebene Rolle der Auslandslehrer einer Kritik unterzogen werden.
Die deutschen Hauptakteure des schulischen Lebens, die Lehrkräfte, werden im gesamten deutschen Auslandsschulgesetz nur als Anhängsel zur Förderungswürdigkeit einer Schule betrachtet. Die längst überfälligen arbeitsrechtlichen Grundlagen ihrer Berufstätigkeit fehlen völlig.
Es heißt nur lapidar, dass sich „der Umfang der Förderung… (Budget) nach der Anzahl der Lehrkräfte (ADLK), die zur Anerkennung der laut Fördervertrag geforderten Abschlüsse“ (Abitur, Sprachdiplome) richtet. Diese Lehrkräfte werden vom Bund bezahlt. Bund und Länder regeln untereinander Beurlaubung und Vermittlung. Die Schulen können sich jedoch im Rahmen der Budgetierung auf diesem Weg noch weitere Lehrkräfte (ADLK etc.) vermitteln lassen oder auf dem freien Markt besorgen. Deren Vergütung zahlen sie jedoch selbst. Diese Lehrer schließen einen privatrechtlichen Vertrag mit den Schulen. Das ASchG macht (den) Auslandslehrer so zu einer größeren Manövriermasse der Schulvereine. Dieser unbefriedigende Status lässt alle Lehrkräfte in einer juristischen Grauzone, zwitterhaft zwischen Beamtendasein und privatrechtlichem Status an den Auslandsschulen. Entsprechend fehlt an vielen Einsatzorten der volle rechtliche Schutz im Arbeitsbereich, stattdessen existiert eine starke Abhängigkeit von den teils nicht nachvollziehbaren Entscheidungen eines Schulvereins. Die Einwirkungsmöglichkeiten aus Deutschland sind sehr begrenzt. Damit sinkt die Attraktivität des Dienstes, verstärkt sich aber die rechtliche Unsicherheit besonders bei den zusätzlich angeworbenen Lehrkräften und die damit zu befürchtende Fluktuation zum Schaden der pädagogischen Arbeit.
Gleichzeitig führt die Reduzierung der von Deutschland Vermittelten zu einem nicht zu unterschätzenden Anstieg an pädagogischer und bürokratischer Arbeit bei erhöhtem Stundendeputat zulasten des Unterrichts. Unsicher bleibt nach diesem ASchG für alle Auslandslehrer auch ihr juristischer Status in Deutschland. Hier zeigt sich das hinderliche Gestrüpp der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern als der gordische Knoten des Auslandsschulwesens, der endlich zerschlagen werden muss.
Wie bindend soll die Vereinbarung zur Beurlaubung, die einige Länder bereits eingestellt oder verzögert haben, für die Länder sein? Schon jetzt wird mit der Rückstellung der Versorgungsbezüge und der Auszahlung des Kindergeldes unterschiedlich verfahren. Und schließlich: unbefriedigend auch die finanzielle Situation. Statt mit beamtenrechtlichen, festen Bezügen wird die Arbeit der Verbeamteten mit jederzeit veränderbaren Zuwendungen vergütet. Es ist daher nicht verwunderlich, dass diese zu offenen (Kürzungen der Mietzuwendungen während laufender Verträge, zu niedrig bemessene oder zu zögerlich angepasste Pauschalen z. B. beim Umzug, bei Heimaturlaubsreisen etc.) oder versteckten Kürzungen benutzt werden und oft nicht dem tatsächlichen Aufwand entsprechen. Der Auslandslehrer wird schon seit Jahren systematisch zum „Lastesel“ der „Deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik“. Wenn schon solche kompensatorischen Einsparungen nötig sind, sollte man daran denken: „Einer trage des anderen Last!“ Auch im Auslandsschuldienst bleiben gewisse finanzielle Anreize unumgänglich.
Der „Verband der Deutschen Lehrer im Ausland“ (VDLiA) fordert daher für die Lehrer eine hinreichende finanzielle und soziale Absicherung und einen angemessenen Status, wozu zwingend ein innerdeutscher Arbeitgeber verlangt werden muss.

Johannes Geisler, Vorstandsmitglied im VDLiA, Koblenz

Erschienen in leicht gekürzter Form am 31.Juli 2013 in der F.A.Z., Nr.175

 


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