Erhöhung der Zuwendungen für Lehrkräfte
31 Oktober, 2016
Themengruppe:
Liebe Mitglieder des VDLiA,
dass ich mich heute per Mail direkt an Sie wende, hat einen besonderen Grund. Die jahreslange Forderung und Bemühen des VDLiA um eine adäquate Bezahlung der Kolleginnen und Kollegen im Auslandsschuldienst hat endlich zum Erfolg geführt. Gemeinsam mit den anderen Verbänden, den Anhörungen im Bundestag oder den vielen Gespräche im Auswärtigen Amt können wir nun vermelden, dass noch vor Weihnachten fast alle Auslandsdienstlehrkräfte und alle Bundesprogrammlehrkräfte eine deutliche Nachzahlung auf Ihrem Gehaltskonto haben werden.
Nur weil es im vergangenen Jahr gelang, die Mitglieder des Unterausschusses Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik des Bundestages zu überzeugen, dass für deutsche Lehrkräfte der Auslandsschuldienst zum finanziellen Abenteuer wurde und dadurch das Auslandsschulwesen gefährdet war, konnte die Erhöhung der Zuwendungen im Bundestag auf den Weg gebracht werden.
Mit der eigentlichen Umsetzung des Bundestagsbeschlusses war die nächste Hürde zu nehmen. Eine neue Besoldungsrichtline musste erarbeitet und den zuständigen Referaten u.a. des Bundesrechnungshofes und des Finanzministeriums vorgelegt werden.
Vom Schulreferat des Auswärtige Amt hörten wir, dass mehrfach die Erhöhung der Gehälter, rückwirkend ab dem 01.Januar 2016 auf der Kippe stand. Seit der Veröffentlichung der neuen Richtlinie am 22. September 2016 wissen wir, dass auch dieser Wunsch in Erfüllung ging.
Die Gehaltserhöhung der Auslandlehrkräfte kostet den Bund insgesamt 18,7 Mill Euro im Jahr mehr. Allerdings ist hiermit eine volle Angleichung an das Bundesbesoldungsgesetz noch nicht erreicht. Für eine volle Angleichung wären 37 Mill. Euro nötig gewesen. Vom Gesamtbetrag erhalten die BPLK 6,5 Mill. Euro, die ADLK 12 Mill. Euro. Damit ist die Gehaltserhöhung bei BPLK prozentual höher.
Aus der Sicht der Zentralstelle gewährleistet die neue Richtlinie „nachhaltig die Attraktivität des Auslandsschuldienstes und ist damit wesentlicher Baustein, um die Wettbewerbsfähigkeit und Qualität des deutschen Auslandsschulwesens insgesamt zu stärken“. Die „umfassende Modernisierung des Zuwendungssystems “ solle die „strukturelle Anpassung an das Bundesbesoldungsgesetz und eine gleichgerichtete Entwicklung der Zuwendungen dauerhaft sichern“.
Mit der neuen Richtlinie hat die Behörde wichtige Teile unserer jahrelangen Forderungen erfüllt. Die Transparenz und Vergleichbarkeit der Bezahlung der Lehrkräfte im aktiven Auslandsschuldienst wurden deutlich verbessert. Auch die Zusammenfassung der bisherigen acht Zuwendungsrichtlinien auf nur eine Gehaltsregelung ist zu begrüßen und fördert die Transparenz.
Einige Eckpunkte der neuen Richtlinie:
> Die Gehälter werden rückwirkend ab 01.01.2016 angehoben.
> Die Gehälter sollen zukünftig anteilsmäßig dynamisch und im festen Prozentverhältnis (bzgl. aller Teile der Zuwendung) an die Gehaltsentwicklung in Deutschland angepasst werden. Einen Anpassungsstau wie in den letzten 14 Jahren soll es nicht mehr geben.
> Die Schulortstufen wurden auf 20 Stufen erweitert, um gerechter und differenzierter auf die unterschiedlichen Kosten vor Ort reagieren zu können.
> Bei angestellten Lehrkräften im Auslandsschuldienst wird die Ausbildung von Kindern sowohl im Inland als auch im Ausland bezuschusst.
> Die Grundzuwendung bei BPLK soll analog der Dienstaltersstufe 1 für das entsprechende Lehramt im Inland erfolgen.
> Die Richtlinie führt in seltenen Ausnahmefällen (z.B. allein stehende ADLK in Helsinki) zur Kürzung des Gehaltes. In solchen Fällen soll für laufende Verträge automatisch Bestandsschutz gewährt werden.
Wenn man lang angestrebte Ziele zumindest teilweise erreicht hat, sollte man nicht sofort mit der Kritik beginnen und Unzufriedenheit signalisieren. Wie schwer es ist, eine derartige Richtlinie zu formulieren, durchzurechnen und dann auch noch zügig durch den Referatsdschungel verschiedener Bundesministerien zu bringen, können wir wahrscheinlich noch nicht einmal erahnen. Deshalb sei den Mitarbeitern der ZfA und des Auswärtigen Amtes für ihre Arbeit herzlich gedankt.
Dass mit der Richtlinie unsere Forderung, nämlich die volle Angleichung an das Bundesbesoldungsgesetz, noch nicht gelungen ist, sollte die Freude über diese wichtige Etappe nicht trüben. Die neue Richtlinie ist ein erster Schritt. Wir werden nicht aufhören, für die vollständige Angleichung an das Bundesbesoldungsgesetz einzutreten und bei den Behörden und im Bundestag dafür zu werben. Das Auslandsschulwesen sollte nicht zuletzt auch durch eine angemessene Bezahlung unserer Lehrkräfte im Auslandsschuldienst die verdiente Wertschätzung erfahren.
Liebe Mitglieder des VDLiA im aktiven Auslandsschuldienst, um Sie kompetent und wirkungsvoll bei den Behörden im Inland vertreten zu können, benötigen wir Ihre Mithilfe. Schreiben Sie uns, wenn es bei der neuen Richtlinie „klemmt“, wenn sich im Einzelfall deutliche Nachteile ergeben oder Ausnahmesituationen nicht entsprechend berücksichtigt werden. Und werben Sie für die Mitgliedschaft im VDLiA. Nur ein mitgliederstarker Verband wird wahrgenommen und respektiert.
Mit herzlichen Grüßen
Karlheinz Wecht