Ein historischer Moment – wir haben ein Auslandsschulgesetz
24 Juni, 2013
Themengruppe: Auslandsschulwesen
Es stand auf des „Messers Schneide“ – am 13. Juni 2013 hat der Deutsche Bundestag das Auslandsschulgesetz beschlossen. Damit hat die Förderung der Deutschen Auslandsschulen zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine gesetzliche Grundlage.
Schulen, die ihren Aufbau abgeschlossen haben und dies durch nachhaltig stabile Absolventenzahlen nachweisen, haben jetzt einen gesetzlichen Förderanspruch und gewinnen damit Planungssicherheit.
Leider konnten bei diesem ersten Schritt (noch) nicht der Status der Lehrkräfte in zufriedenstellendem Maß gesetzlich geregelt werden. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, diese Fragen per Verordnung zu regeln.
Die Vorlage zum Auslandsschulgesetz wird jetzt noch dem Bundesrat zugestellt und soll voraussichtlich in der Plenarsitzung am 5. Juli 2013 behandelt werden.