Das Auslandsschulgesetz ist verabschiedet – wie geht es nun weiter?
28 September, 2013
Themengruppe: Auslandsschulwesen
Ende August erhielten die sogenannten Herbstschulen (Auslandsschulen mit Schuljahresbeginn im September) Post von der ZfA: In dem Schreiben des Referatsleiters Auslandsschulen im Auswärtigen Amt, Herrn Dr. Thomas Schmitt, und des Leiters der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, Herrn Joachim Lauer, werden die Schulen mit dem bereits im Jahre 2011 erarbeiteten „Reformkonzept“ konfrontiert und aufgefordert, sich an der Umsetzung des Konzepts ab dem Schuljahr 2014/15 aktiv zu beteiligen. Auch dem Vorstand des VDLiA wurde dieses Schreiben zur Information zugestellt.
In dem Schreiben wird von einer Verwaltungsvorschrift geredet, die zurzeit zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Finanzen verhandelt wird, in der die finanzielle Förderung der Schulen geregelt werden soll, und es wird von einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geschrieben, in der die neuen Bedingungen der Vermittlung und die zukünftige Anzahl der vermittelten Lehrkräfte je Schultyp bekanntgegeben werden sollen. Diese Verwaltungsvereinbarung soll dann das Rahmenstatut aus dem Jahr 1994 ersetzen.
Wir als VDLiA sind leider weder über die Inhalte und Eckpunkte der Verwaltungsvorschrift noch der Verwaltungsvereinbarung informiert worden, wir sind auch nicht gebeten worden, bei der Entstehungsgeschichte der Vorschrift bzw. der Vereinbarung unsere Vorstellungen in irgendeiner Form einzubringen bzw. vorzutragen.
Nachdem uns in den letzten Tagen mehrmals Mitglieder angeschrieben haben und uns mehr oder weniger beunruhigt um Auskunft zur zukünftigen Situation der vermittelten Lehrkräfte gebeten haben, möchten wir mit diesem Schreiben einen Beitrag zur Transparenz leisten und die wichtigsten Daten veröffentlichen.
Anzahl der vermittelten Lehrkräfte je nach Schultyp und Schulziel (zitiert aus oben genanntem Schreiben):
1. Deutsche Auslandsschulen mit Schulziel Abitur:
erster Zug: 8 Auslandsdienstlehrkräfte
zweiter Zug: 4 Auslandsdienstlehrkräfte
dritter Zug: 3 Auslandsdienstlehrkräfte
2. Schulen mit Schulziel Mittlerer Schulabschluss (Sek-I-Schulen):
4 Auslandsdienstlehrkräfte
3. Sek-I-Schulen mit Schulziel Gemischtsprachigem IB:
4 Auslandsdienstlehrkräfte
4. Schulen mit Schulziel Deutsches Sprachdiplom mit Gemischtsprachigem IB:
1 Auslandsdienstlehrkraft
5. Berufsbildende Schule oder berufsbildender Zweig im Dualen System:
1 Auslandsdienstlehrkraft
Diese Lehrkräfte werden wie bisher im Rahmen der personellen Förderung durch die ZfA und für die Schulen kostenfrei vermittelt.
Wie wird die Umstellung erfolgen?
- Zeitraum der Umstellung: Beginn Schuljahr 2014/15, Abschluss spätestens Schuljahr 2021/22
- Pro Schuljahr soll die Anzahl der Lehrkräfte um nicht mehr als zwei Lehrkräfte reduziert werden.
- Reduzierung durch Nichtnachbesetzung auslaufender Verträge oder Nichtverlängerung von Verträgen
- Im Lehrkräfteanforderungsbogen für das Schuljahr 2014/15, den die Herbstschulen in diesen Tagen erhalten werden, entscheidet die Schulleitung, ob auslaufende Verträge nicht nachbesetzt oder Vertragsverlängerungen nicht ausgesprochen werden sollen, um auf diesem Wege maximal bis zu zwei der zu viel besetzten Stellen zu reduzieren.
- Die Herbstschulen werden aufgefordert, diese Planungen auch bereits für die Schuljahre 2015/16 und 2016/17 der ZfA mitzuteilen.
- Die Frühjahrsschulen erhalten das genannte Schreiben und den entsprechenden Lehrkräfteanforderungsbogen etwa um ein halbes Jahr zeitversetzt.
Die Budgetierung:
Über die von der ZfA für die Schulen kostenfrei vermittelte Anzahl an Lehrkräften hinaus bleibt es jeder Schule unbenommen, weitere Lehrkräfte (ADLK und BPLK) aus Eigenmitteln zu verpflichten:
- Die Schule schließt mit der Lehrkraft einen Dienstvertrag, der dem Musterdienstvertrag der ZfA für Auslandsdienstlehrkräfte entspricht, der also gleich gestaltet ist wie die Verträge der für die Schule kostenfrei vermittelten ADLK.
- Die Schule verpflichtet sich für die Dauer des Dienstvertrages alle am Schulort entstehenden Kosten der ZfA zu erstatten. Dafür schließt die Schule mit der ZfA eine Refinanzierungsvereinbarung, in der die Rückzahlungsmodalitäten geregelt sind.
- Die zusätzlich vermittelte Lehrkraft erhält von der ZfA einen Verpflichtungs- und Zuwendungsbescheid, auf dessen Basis die Lehrkraft ihre Zuwendungen erhält.
- Für die zusätzlich vermittelte Lehrkraft besteht also vertraglich und in der Praxis kein Unterschied zu den für die Schule kostenfrei vermittelten Lehrkräften.
- Ob die Schule für diese selbst finanzierten Lehrkräfte in vollem Umfange oder bis zu welcher finanziellen Eigenleistung aufkommen muss, scheint noch nicht geklärt zu sein. Dies wird wohl in der Verwaltungsvorschrift festgeschrieben werden, die zurzeit zwischen AA und Bundesministerium der Finanzen ausgehandelt wird.
- Bei der Schulleitertagung am 05.01.2012 in Berlin wurde von der ZfA eine noch als vorläufig bezeichnete Pauschale in Höhe von 62 700 € genannt, die der Bund für eine zusätzlich vermittelte ADLK leisten wird, wobei man von jährlichen Gesamtkosten für eine ADLK von etwa 110 000 € ausgeht.
- Dies würde bedeuten, dass die Schule für jede zusätzliche ADLK-Vermittlung zwischen 40 000 und 50 000 € als Eigenmittel aufbringen müsste.
Zusammenfassung:
- Die Anzahl der zukünftig für die Schulen kostenfrei vermittelten Lehrkräfte wird an den einzelnen Schularten deutlich reduziert werden.
- Das Reformkonzept in Verbindung mit der Budgetierung bedeutet für die Schulen, um den Status Quo zu erhalten, einen beträchtlichen finanziellen Mehraufwand.
- Es kann also nicht von einem Reformkonzept die Rede sein, es ist definitiv von den innerdeutschen fördernden Stellen aus betrachtet ein Sparkonzept, das weitreichende Folgen haben wird:
- Schulgelder werden erhöht werden müssen.
- Die Anzahl der Mittelschichtkinder an den Deutschen Auslandsschulen wird sich verringern, weil sich diese Familien den gestiegenen monatlichen Kostenaufwand nicht mehr leisten werden können.
- Die Anzahl der Stipendien wird deutlich zurückgehen.
- Als Folge werden die Schulen zu reinen Oberschichtsschulen oder die Schülerzahlen werden drastisch einbrechen. Wollen wir dies wirklich in Anbetracht des hohen Fachkräftemangels in der Bundesrepublik Deutschland?
September 2013 – Alfred Doster, Geschäftsführer VDLiA