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Corona: Hinweise aus dem Auswärtigen Amt

27 März, 2020

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf meine Nachfrage im Auswärtigen Amt zum Verhalten der Lehrkräfte im Auslandsschuldienst in der aktuellen Pandemie habe ich folgende Auskunft erhalten: Mein  besonderer Dank gilt dem Leiter der Schulabteilung im AA, Herrn Kemmerling, der mir umgehend  auf meine Nachfage antwortete.

Für alle Länder hat das AA nicht nur eine Reisewarnung ausgesprochen, sondern auch für alle unsere Auslandsvertretungen die Krisenstufe 2a festgelegt. Dies bedeutet, dass die Familienangehörigen der vermittelten Lehrkräfte freiwillig ausreisen können, wobei die Reisekosten entsprechend der einschlägigen Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschulwesen übernommen werden (siehe Abschnitt 7).

Für die Lehrkräfte selbst gilt, dass solche, die einer Corona-Risikogruppe zuzurechnen sind, ausreisen können. Soweit andere Lehrkräfte vor Ort nicht gebraucht werden (z.B. für Prüfungen oder für die Organisation und die Durchführung des Fernunterrichts), können sie ebenfalls – in Absprache mit dem jeweiligen Arbeitgeber (also in der Regel der Schulträger) und der ZfA – ausreisen. Sie sollten auch Kontakt mit der zuständigen Auslandsvertretung aufnehmen, damit diese über eine etwaige Ausreise nach DEU informiert ist. Siehe hierzu auch die Internetseite der ZfA: https://www.auslandsschulwesen.de/Webs/ZfA/DE/Home/_documents/Neuigkeiten_Ankuendigungen/Coronavirus.html

Grundsätzlich gilt, dass wir die Schulen und den Schulunterricht möglichst wenig schädigen wollen, sodass zwischen dem oft verständlichen Wunsch nach Rückkehr und der Schadensbegrenzung abgewogen werden muss. Unsere Kolleg/innen an den Auslandsvertretung unterliegen im Prinzip dem gleichen Regime.

Dies gilt alles auch für Kolleginnen und Kollegen, deren Vertrag zu Ende des Schuljahres (also noch nicht jetzt) ausläuft.

Wenn eine Ausreise nur noch über ein Rückkehrprogramm möglich ist, dann sollten die betroffenen Kolleg/innen und Kollegen mit der jeweiligen Auslandsvertretung Kontakt aufnehmen. Für solche Rückkehrprogramme gibt es besondere Prioritäten. Hohe Priorität haben sich kurzzeitig im Land aufhaltende Deutsche (z.B. Touristen), aber auch Angehörige von Risikogruppen. Wenn eine Lehrkraft seitens der Schule und ZfA ausreisen kann, bedeutet dies nicht automatisch, dass er oder sie einen Platz in einem solchen Rückholprogramm erhalten kann. Dies wird stark davon abhängen, wie viele Plätze es im Verhältnis zu den prioritären Gruppen gibt.

Bleiben Sie gesund
Herzliche Grüße
Karlheinz Wecht, Vorsitzender des VDLiA

 


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