Beteiligung des Bundes an den Versorgungslasten für beamtete BPLK
Das Auswärtige Amt hat im Mai 2011 entschieden, dass der Bund sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auch hälftig an den Versorgungslasten bei Beurlaubung von beamteten BPLK für den Auslandsschuldienst beteiligt. Diese Entscheidung ist den Vertretern der Bundesländer im BLASchA bekannt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Entscheidung einzelnen Sachbearbeitern in den Schulbehörden nicht bekannt war oder ist.